Dr. Manfred Breunhölder

Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Gerichtssachverständiger

1020 Wien, Miesbachgasse 5/2
Tel. 0664 421 90 28

Führerscheinform

Benötigen Sie rasch ein FÜHRERSCHEINGUTACHTEN?

In meiner Ordination werden vorwiegend fachärztliche Stellungnahmen (psychiatrisch oder neurologisch) entsprechend dem Führerscheingesetz (sogenannte Führerscheingutachten) erstellt, wobei – wenn notwendig – auch kurzfristig Termine möglich sind.

Schritt 1

Telefonisches Vorgespräch

Im telefonischen Vorgespräch klären wir zunächst ab, mit welcher Fragestellung Sie dieses Attest benötigen – sollte beispielsweise ein Drogenkonsum der Anlass sein, werden wir wahrscheinlich einen Drogentest (Harnbefund – üblicherweise komplettes Drogenscreening oder gegebenenfalls Einzelteste) benötigen, sollte beispielsweise die Zuweisung wegen Alkohols erfolgen, wird zumeist ein Blutbefund (MCV, GGT, allenfalls CDT) erforderlich sein.

Schritt 2

Persönliche Vorsprache

Wenn die Sachlage telefonisch nicht geklärt werden kann, besteht auch die Möglichkeit einer kurz gehaltenen (und kostenlosen) persönlichen Vorsprache.
Sollte sich anhand der Befundlage zeigen, dass keine positive Stellungnahme abgegeben werden kann, muss kein Gutachten erstellt werden und es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten.
Da es sich bei dieser Begutachtung um keine Kassenleistung handelt, ist das Honorar von Ihnen privat (EUR 380 in bar bei Untersuchung) zu bezahlen.

Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Dr. Manfred Breunhölder
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie,
Gerichtssachverständiger

Tel.  0664 421 90 28
1020 Wien, Miesbachgasse 5/2

Datenschutz

DATENSCHUTZERKLÄRUNG
EINLEITUNG UND ÜBERBLICK
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 03.02.2022-121939511) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und anwendbaren nationalen Gesetzen zu erklären, welche personenbezogenen Daten (kurz Daten) wir als Verantwortliche – und die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter (z. B. Provider) – verarbeiten, zukünftig verarbeiten werden und welche rechtmäßigen Möglichkeiten Sie haben. Die verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Daten, die wir über Sie verarbeiten.

Datenschutzerklärungen klingen für gewöhnlich sehr technisch und verwenden juristische Fachbegriffe. Diese Datenschutzerklärung soll Ihnen hingegen die wichtigsten Dinge so einfach und transparent wie möglich beschreiben. Soweit es der Transparenz förderlich ist, werden technische Begriffe leserfreundlich erklärt, Links zu weiterführenden Informationen geboten und Grafiken zum Einsatz gebracht. Wir informieren damit in klarer und einfacher Sprache, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten nur dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das ist sicher nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juristisch-technische Erklärungen abgibt, so wie sie im Internet oft Standard sind, wenn es um Datenschutz geht. Ich hoffe, Sie finden die folgenden Erläuterungen interessant und informativ und vielleicht ist die eine oder andere Information dabei, die Sie noch nicht kannten.